Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.05.2017
Präambel
Die Fagbuyi Service Consulting & Training, Ebony Fagbuyi, bietet Dienstleistungen in den Bereichen: Personalführung, Kommunikations- und Personalentwicklung. Hierbei handelt es sich um Coaching, Mentoring, Training und Reden sowie personalführungs- und prozessbezogene Unternehmensberatung.
Bei den mit der Fagbuyi Service Consulting & Training abgeschlossenen Verträgen handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, um Dienstverträge. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich aktivierende und beratende Tätigkeiten. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen sowie therapeutische Beratung werden von der Fagbuyi Service Consulting & Training weder zugesagt noch erbracht.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Fagbuyi Service Consulting & Training wenigstens in Textform, § 126 BGB bestätigt werden.
Die AGB der Fagbuyi Service Consulting & Training gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass sie bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Aufträgen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers* unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird von vornherein durch die Fagbuyi Service Consulting & Training widersprochen.
§2 Angebot, Auftragserteilung
Art und Umfang der Leistungen werden für das jeweilige Projekt oder Unternehmen individuell vereinbart. Maßgebend sind bei der Erstellung jeder Leistungsbeschreibung die Anzahl und inhaltliche Ausgestaltung des Auftrags, die zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.
Ein in Abstimmung mit dem Auftraggeber gefertigtes Leistungsangebot bindet die Fagbuyi Service Consulting & Training, vorbehaltlich einer ausdrücklich zugesicherten längeren Bindungsfrist im konkreten Fall, für zwei Wochen nachdem dieses dem Auftraggeber unterbreitet worden ist.
Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Bestätigung der Annahmeerklärung des Leistungsangebotes durch die Fagbuyi Service Consulting & Training erforderlich.
§3 Leistungen und Pflichten der Fagbuyi Service Consulting & Training
Der Umfang der Leistungen und Pflichten der Fagbuyi Service Consulting & Training richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsumfang vgl. § 2 Ziffer 1.
Die Fagbuyi Service Consulting & Training führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Die Ausführung hinsichtlich Zeit und Ort erfolgt in Entsprechung des vereinbarten Leistungsumfangs, soweit sich hieraus eine Konkretisierung ergibt. Darüber hinaus bestimmt die Fagbuyi Service Consulting & Training Zeit und Ort für die Erfüllung frei und erfüllt den Auftrag im Übrigen eigenverantwortlich.
Die Fagbuyi Service Consulting & Training stellt die vertrauliche Behandlung etwaiger ihr im Rahmen der Durchführung des Auftrags von Teilnehmern in Vertraulichkeit zur Kenntnis gelangten persönlichen Angaben auch im Verhältnis zum Auftraggeber sicher.
Die Fagbuyi Service Consulting & Training sichert zu, alle ihr im Rahmen der Auftragsverhältnisses zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln. Soweit sie sich im Rahmen des Auftragsverhältnisses Erfüllungsgehilfen oder Dritten bedient, hat sie diese zu gleicher Verschwiegenheit zu verpflichten.
Foto-, Film- und/oder Videoaufnahmen von den Teilnehmern, die zu werbe- und schulungszwecken angefertigt werden, werden von der Fagbuyi Service Consulting & Training an den Auftraggeber nur unter der Voraussetzung übergeben, dass sämtliche Teilnehmer einer Weitergabe zustimmen.
Die Fagbuyi Service Consulting & Training speichert und verwendet die Foto-, Film- und Videodaten nicht für eigene Zwecke, es sei denn sämtliche Teilnehmer und der Auftraggeber hätten der Speicherung und Verwendung ausdrücklich, mündlich oder schriftlich zugestimmt.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Annahme der vereinbarten Leistung erforderlichen Voraussetzungen zu gewähren. Er stellt insbesondere die notwendigen Informationen und Materialien bereit und sorgt für eine ordentliche Einweisung der Fagbuyi Service Consulting & Training in den Aufgabenbereich. Soweit die Leistung am Ort des Auftraggebers oder einem von ihm bestimmten Ort zu erbringen ist, sorgt er für die notwendige räumliche und technische Ausstattung. Er trägt weiter für die unfallversicherungsrechtliche Absicherung der Teilnehmer Sorge.
§5 Leistungsstörung
Ist die Durchführung eines für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbarten Auftrages bzw. Einsatzes aus von in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Fagbuyi Service Consulting & Training wenigstens zwei alternative Termine/Zeiträume für die nachholende Durchführung des Auftrags einzuräumen.
Können die zur Nachholung angebotenen Termine oder Zeiträume von der Fagbuyi Service Consulting & Training nicht wahrgenommen werden, und/oder konnte eine Vereinbarung über die Nachholung im Sinne der Ziffer 1 nicht binnen 2 Monaten nach Kenntniserlangung von der Unmöglichkeit der Durchführung zum vereinbarten Termin oder Zeitraum getroffen werden, ist die Verpflichtung zur Durchführung des Vertrages endgültig ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat hiernach der Fagbuyi Service Consulting & Training die bis dahin erbrachten personellen Leistungen, wie Honorare aus Vorbereitungstagen und sachlichen Aufwendungen in angemessener oder ggf. vorab vereinbarter Höhe voll zu ersetzen. Als angemessener Ersatz für gebuchte und zum Zeitpunkt der Störung in der Zukunft liegende Einsätze sind von dem Auftraggeber für eine im Sinne der Ziffern 1 u. 2 Absatz 1 weggefallene Leistungserbringung bei schriftlicher Mitteilung an die Fagbuyi Service Consulting & Training
a) bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Termin/Zeitraum 25%,
b) bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Termin/Zeitraum pauschal 50%,
c) bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Termin/Zeitraum pauschal 60 %,
d) bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Termin/Zeitraum pauschal 80% der vereinbarten Brutto-Auftragsvergütung bzw.
e) bis zu 1 Woche vor dem geplanten Termin/Zeitraum 100%der vereinbarten Brutto-Auftragsvergütung inkl. vereinbarter Reisepauschalen bzw. des auf den weggefallenen Einsatz entfallenden Vergütungsanteils an die Fagbuyi Service Consulting & Training zu zahlen.
Ist die Durchführung eines für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbarten Auftrages bzw. Einsatzes aus von in der Sphäre der Fagbuyi Service Consulting & Training liegenden Gründen nicht möglich, insbesondere Krankheit oder sonstige unvorhergesehene persönliche Verhinderung in der Person der Auftragnehmerin, steht dem Auftraggeber das Wahlrecht zwischen Nachholung oder Kündigung zu. Eine Nachholung ist ausgeschlossen, wenn diese nicht binnen 2 Monaten nach Kenntniserlangung von der Unmöglichkeit der Durchführung zum vereinbarten Termin/Zeitraum vereinbart worden ist. Die Fagbuyi Service Consulting & Training ist nicht verpflichtet, den Auftrag durch Beauftragung eines geeigneten Dritten (Fremdleistung) zu erfüllen. Gleichwohl steht es ihr frei, in der Erfüllung des Vertrages geeignete Dritte zu beauftragen.Der Fagbuyi Service Consulting & Training steht in diesem Fall der vorzeitigen Beendigung ein Anspruch auf Zahlung der bis dahin erbrachten personellen Leistungen und sachlichen Aufwendungen nicht zu.
§6 Haftung
Die Fagbuyi Service Consulting & Training und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch von ihr zur Erfüllung des Vertrages beigezogene Dritte.
Aufgrund des Geltungsbereiches dieser AGB (§ 1) wird die Fagbuyi Service Consulting & Training lediglich beratend tätig. Sie wirkt nicht an unternehmerischen Entscheidungen mit. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die Fagbuyi Service Consulting & Training nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen unternehmerischen Maßnahmen haftet.
§7 Vergütung und Reisekosten
Die Fagbuyi Service Consulting & Training hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit der Fagbuyi Service Consulting & Training.
Die Fagbuyi Service Consulting & Training ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen vor Beendigung des vereinbarten Auftrags in Rechnung zu stellen.
Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig.
Übernachtungskosten werden der Fagbuyi Service Consulting & Training in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden der Fagbuyi Service Consulting & Training ersetzt bei Benutzung der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse, eines Flugzeuges: Flugkosten der Business-Klasse, des Pkw: 0,35 Euro für jeden gefahrenen Kilometer. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt der Fagbuyi Service Consulting & Training vorbehalten. Diese ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.
§8 Vertragsdauer, Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem konkret vereinbarten Auftrag (vgl. § 2 Ziffer 1).
Ist für den Auftrag eine Laufzeit vereinbart, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Für Verträge mit unbestimmter Laufzeit gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Wird durch die Kündigung des Auftraggebers ein Auftrag bzw. Einsatz, für dessen Durchführung ein Termin/Zeitraum vereinbart ist, insbesondere bei Coachings oder Inhouse-Trainings, nicht mehr ausgeführt, ist der Auftraggeber zur Zahlung der pauschalen personellen Leistungen und sachlichen Aufwendungen gem. § 5 Ziffer 2 Absatz 2 verpflichtet.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§9 Urheberrecht
Die Fagbuyi Service Consulting & Training behält an den von ihr gestellten Schulungsmaterialien das Urheberrecht. Die im Zuge des Auftrages von der Fagbuyi Service Consulting & Training, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Datenträger und dergleichen sind von dem Auftraggeber nur für Auftragszwecke zu verwenden. Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der Fagbuyi Service Consulting & Training, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt.
§10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Die Fagbuyi Service Consulting & Training verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben.
§11 Gerichtsstand
Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Fagbuyi Service Consulting & Training örtlich zuständige Gericht.
§12 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Fagbuyi Service Consulting & Training
Ebony Fagbuyi
Thaerstraße 33
10249 Berlin
* Lediglich aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text das männliche Genus gewählt.
Stand: 05.05.2017